BWA-Lexikon

Gewinn- und Verlustrechnung: Die verbindliche Jahresrechnung

Die GuV ist das offizielle Gegenstück zur Betriebswirtschaftlichen Auswertung: Während die BWA monatlich und vorläufig informiert, rechnet die GuV das Geschäftsjahr verbindlich ab — nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Zusammen mit der Bilanz bildet sie den Kern des Jahresabschlusses; ihr Saldo, der Jahresüberschuss, fließt direkt in das Eigenkapital der Bilanz.

Definition

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Sie ist nach HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.

Aufbau nach HGB

§ 275 HGB gibt die Gliederung vor, üblicherweise nach dem Gesamtkostenverfahren: Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, sonstige betriebliche Erträge, dann Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen, gefolgt vom Finanzergebnis und den Steuern — bis zum Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.

Diese Struktur ähnelt der BWA nicht zufällig: Die Kurzfristige Erfolgsrechnung ist im Kern eine unterjährige, verdichtete GuV auf Basis der laufenden Buchhaltung.

GuV und BWA im Vergleich

MerkmalGuVBWA
Turnusjährlichmonatlich
Verbindlichkeitgesetzlich geregelt (HGB), ggf. geprüftvorläufig, keine Formvorschrift
Vollständigkeitmit Abgrenzungen, Rückstellungen, Inventuroft ohne Abgrenzungen und endgültige AfA
ZweckRechenschaft, Ausschüttung, Steuerunterjährige Steuerung
EmpfängerGesellschafter, Finanzamt, ggf. ÖffentlichkeitGeschäftsführung, Bank, Kanzlei

Warum GuV und BWA-Ergebnis voneinander abweichen

Die GuV entsteht nach den Abschlussarbeiten: Rückstellungen werden gebildet, Abgrenzungen gebucht, Bestände per Inventur bewertet und die AfA endgültig berechnet. Das vorläufige Ergebnis der Dezember-BWA und der Jahresüberschuss der GuV können deshalb spürbar auseinanderliegen.

Für die Steuerung gilt daher: Die BWA zeigt die Richtung während des Jahres, die GuV das verbindliche Resultat danach. Wer beide regelmäßig abgleicht, erkennt, wie belastbar die eigenen Monatszahlen sind.

Unterjährige Zahlen im Griff — bis die GuV vorliegt

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Häufige Fragen

Ist die BWA eine GuV?

Nein — sie ist eine unterjährige Auswertung auf Basis der laufenden Buchhaltung, ohne Abschlussbuchungen. Die GuV ist die gesetzlich geregelte Jahresrechnung mit Abgrenzungen, Rückstellungen und Inventurwerten.

Wer muss eine GuV erstellen?

Alle Kaufleute mit doppelter Buchführung, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG. Kleingewerbetreibende und Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind davon ausgenommen — eine BWA können sie trotzdem erhalten.

Warum weicht der GuV-Gewinn von meiner Dezember-BWA ab?

Durch die Abschlussarbeiten: nachgebuchte Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen und Inventurbewertungen verändern das Ergebnis. Je sauberer die laufende Buchhaltung, desto kleiner die Differenz.

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