BWA-Lexikon
Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Die unsichtbare Kostenzeile
Zwei identische Betriebe, zwei völlig verschiedene BWAs: Bei der GmbH steht das Geschäftsführergehalt als Personalaufwand in den Kosten — beim Einzelunternehmer nicht, denn seine Entnahmen sind steuerlich keine Betriebsausgabe.
Die Folge: Die Betriebswirtschaftliche Auswertung eines Einzelunternehmens weist systematisch zu viel Gewinn aus. Der kalkulatorische Unternehmerlohn korrigiert diesen blinden Fleck — zumindest gedanklich.
Definition
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist das fiktive Gehalt für die Arbeitsleistung des Inhabers eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft. Er erscheint nicht in der BWA — deshalb überzeichnet deren Ergebnis den tatsächlichen Unternehmenserfolg.
In der BWA: Nicht in der Standard-BWA enthalten: Inhaberentnahmen sind keine Kosten und tauchen in keiner Kostenart der BWA Nr. 1 auf
Warum die BWA den Gewinn überzeichnet
Arbeitet der Inhaber 50 Stunden pro Woche im Betrieb, erbringt er eine Leistung, die am Markt ein Gehalt kosten würde — etwa das einer angestellten Geschäftsführung. In der BWA fehlt dieser Aufwand komplett: Weder in der Personalkostenquote noch im Betriebsergebnis ist die Arbeitsleistung des Inhabers eingepreist.
Das vorläufige Ergebnis muss also zwei Dinge auf einmal leisten: den Inhaber entlohnen und einen echten Unternehmensgewinn erwirtschaften. Wer beides vermischt, hält einen Betrieb für profitabel, der in Wahrheit nur den Lebensunterhalt des Inhabers verdient.
Rechenbeispiel
Ein Einzelunternehmer weist in der BWA 65.000 € vorläufiges Ergebnis aus. Für seine Tätigkeit als Betriebsleiter wäre am Markt ein Bruttogehalt von rund 75.000 € inklusive Arbeitgeberanteilen üblich.
Kalkulatorisch betrachtet macht der Betrieb also etwa 10.000 € Verlust: 65.000 € − 75.000 € = −10.000 €. Als GmbH mit angestelltem Geschäftsführer stünde genau dieses Minus in der BWA.
So korrigieren Sie das Ergebnis gedanklich
Setzen Sie ein marktübliches Gehalt für Ihre Tätigkeit an — Orientierung bieten Geschäftsführergehälter vergleichbarer Betriebe Ihrer Größe und Branche, inklusive Sozialabgaben. Ziehen Sie diesen Betrag vom vorläufigen Ergebnis ab, bevor Sie Ihre Gewinnquote beurteilen oder sich mit einer GmbH vergleichen.
Auch Banken rechnen bei der Bonitätsprüfung von Einzelunternehmen so: Sie ziehen die Privatentnahmen bzw. einen angemessenen Unternehmerlohn ab, bevor sie die Kapitaldienstfähigkeit beurteilen — ein Punkt, der im Bankgespräch regelmäßig überrascht.
Ergebniszeilen sauber im Blick
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Häufige Fragen
Warum steht mein Gehalt als Einzelunternehmer nicht in der BWA?
Weil Entnahmen steuerlich keine Betriebsausgaben sind. Der Gewinn des Einzelunternehmens ist zugleich Ihre Vergütung — anders als bei der GmbH, wo das Geschäftsführergehalt als Personalaufwand die Kosten erhöht.
Wie hoch sollte ich den kalkulatorischen Unternehmerlohn ansetzen?
Als Richtschnur dient das marktübliche Bruttogehalt für eine vergleichbare angestellte Position inklusive Arbeitgeberanteilen — abhängig von Branche, Betriebsgröße und Arbeitsumfang. Ihre Steuerkanzlei kann bei der Einordnung helfen.
Berücksichtigen Banken den Unternehmerlohn bei der Kreditprüfung?
Ja. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen Banken üblicherweise die privaten Lebenshaltungskosten oder einen angemessenen Unternehmerlohn vom Ergebnis ab, bevor sie die Kapitaldienstfähigkeit berechnen.
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Vorläufiges Ergebnis
Das vorläufige Ergebnis ist die letzte Zeile der Kurzfristigen Erfolgsrechnung: Betriebsergebnis plus neutrales Ergebnis minus Steuern vom Einkommen und Ertrag. „Vorläufig“ heißt es, weil unterjährig Abgrenzungen, endgültige Abschreibungen und Inventurwerte fehlen.
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Die Gewinnquote (Umsatzrendite) setzt das vorläufige Ergebnis ins Verhältnis zum Umsatz und zeigt in Prozent, wie viel von jedem umgesetzten Euro als Gewinn übrig bleibt.
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Die Personalkostenquote setzt die gesamten Personalkosten ins Verhältnis zur Gesamtleistung und zeigt in Prozent, welchen Anteil der Betriebsleistung Löhne, Gehälter und Sozialabgaben beanspruchen.
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